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Psychosomatische Grundversorgung

Übernahme der Grundversorgung von Patienten mit psychosomatischen und psychischen Störungen.

Mit Psychosomatik (altgr. ψυχή psyché für Atem, Hauch und Seele und σῶμα soma für Körper, Leib und Leben) wird in der Medizin die Betrachtungsweise und Lehre bezeichnet, in der die geistig-seelischen Fähigkeiten und Reaktionsweisen von Menschen in Gesundheit und Krankheit in ihrer Eigenart und Verflechtung mit körperlichen Vorgängen und sozialen Lebensbedingungen in Betracht gezogen werden. Ihre Erforschung und Umsetzung in der Krankenbehandlung erfolgt in der Psychosomatischen Medizin.

Die psychosomatische Grundversorgung durch Ärztinnen/Ärzte mit Kenntnissen in psychosomatisch orientierter Krankheitslehre ist in die vertragsärztliche Versorgung, entsprechend den Psychotherapie-Vereinbarungen (§5, Abs. 6), ausdrücklich in Abgrenzung zur fachpsychotherapeutischen Behandlung eingeführt worden. Im Rahmen dieser Maßnahmen kommen vor allem verbale Interventionen als auch übende Verfahren zur Anwendung. Ziel der psychosomatischen Grundversorgung ist vor allem, den Patienten leib-seelische Zusammenhänge zu erschließen und den Versuch zu unternehmen, vor einer klassischen Psychotherapie, mit pragmatischen Mitteln, die besondere Beziehung zwischen Hausarzt/-ärztin und Patienten therapeutisch zu nutzen. Die psychosomatische Grundversorgung stellt keine Alternative zur Psychotherapie dar, sondern soll helfen, – wenn erforderlich-, die Indikation klarer zu stellen.